Pflegegeld

Mit MCare vereinfachen Sie den Prozess der Pflegegeldeinstufung und erhalten eine individuelle Unterstützung in allen Phasen Ihrer gesundheitlichen Versorgung – Ihre Wahl für eine zuverlässige und kompetente Beratung.

Pflegegeld in Österreich: Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung in Österreich für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht in der Lage sind, ihren täglichen Aktivitäten selbstständig nachzugehen. Zweck des Pflegegeldes ist es, die Kosten für Pflege und Betreuung teilweise zu decken, um sicherzustellen, dass bedürftige Menschen die bedarfsentsprechende Pflege und Betreuung erhalten. Dabei soll ihre Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben verbessert werden. Im Vordergrund steht die Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie Bewegung, Hygiene, Essen, Ausscheidung, Reinigung von Wohnung und persönlichen Gegenständen, Nahrungs- und Medikamentenversorgung usw. .

Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen oder sensorischen Behinderungen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie einen ständigen Pflege- und Betreuungsbedarf im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes haben, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.

Das Pflegegeld wird anhand einer Beurteilung des Zustands der Person, die Pflegegeld beantragt, bewilligt. Je nach Ausmaß des Pflegebedarfs gibt es sieben verschiedene Pflegestufen. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Stufe und wird monatlich ausbezahlt.

Neben der finanziellen Hilfe stellt das Pflegegeld eine Voraussetzung auch für andere Formen der finanziellen und persönlichen Unterstützung.

Das Pflegegeld ist eine wertvolle Ergänzung für Menschen mit Behinderungen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die zusätzliche Pflege und Betreuung benötigen. Wenn Sie sich in Österreich aufhalten und denken, dass Sie Anspruch auf Pflegegeld haben, können Sie den Text bis zum Ende lesen und unseren Pflegegeld-Rechner verwenden, um mehr über das Antrags- und Bewertungsverfahren zu erfahren.

Pflegegeld in Österreich: Kriterien und Stufen für Pflegebedürftige

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pensionsversicherung in Österreich an Menschen, die auf Pflege und Betreuung im Alltag angewiesen sind. In Österreich gibt es sieben Pflegegeldstufen, deren Höhe vom Ausmaß des Pflegebedarfs abhängt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Pflegegeld zu ermitteln. Die erste ist die Mindesteinstufung auf der Grundlage einer bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Diagnose. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die vorgeschriebenen Zeitwerte für Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen zusammenzurechnen und zu beurteilen. Pflegebedarf im Sinne von Bundespflegegeldgesetz besteht, wenn die Person Unterstützung bei persönlichen Pflegemaßnahmen wie Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, Ankleiden, Körperpflege, Ausscheidung und Bewegung innerhalb der Wohnung, sowie bei den Hilfsverrichtungen, benötigt. Hilfsverrichtungen umfassen die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Einkäufen sowie die Reinigung der Wohnung und persönlichen Gegenstände des täglichen Bedarfs. Ferner umfassen sie das Waschen von Kleidung und Bettwäsche, das Beheizen der Wohnung und das Beschaffen von Heizmaterial sowie die Begleitung zu Arztbesuchen und Behördengängen. Jeder dieser Bereiche wird gemäß den geltenden Bestimmungen bewertet und das Gesamtergebnis ermittelt.

Für einige Personengruppen, wie Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, insbesondere Demenz, oder Kinder mit schweren Erkrankungen, wird ein Erschwerniszuschlag gewährt, der einen die Gesamtsituation erschwerenden Mehrbedarf pauschal abdeckt. Nach der Beurteilung wird bestimmt, welche Stufe für die Person geeignet ist. Der ständige Pflegebedarf muss mindestens 65, 95, 120 oder 160 Stunden betragen, wobei bei Überschreiten von 180 Stunden und bestimmten qualitativen Kriterien die Stufen 5, 6 oder 7 vergeben werden.

Verschiedene Stufen des Pflegegeldes

Dieser Überblick zeigt die sieben Stufen des Pflegegeldes in Abhängigkeit von den benötigten Pflegestunden und den spezifischen Anforderungen der betroffenen Person.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 65 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt EUR 192,00 pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 95 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt 354,00 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 120 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt 551,60 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 160 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt 827,10 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn:
ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

Die Leistung beträgt 1.123,50 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn:
zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

Die Leistung beträgt 1.568,90 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn:
keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.

Die Leistung beträgt 2.061,80 EUR pro Monat.

Verschiedene Stufen des Pflegegeldes

Dieser Überblick zeigt die sieben Stufen des Pflegegeldes in Abhängigkeit von den benötigten Pflegestunden und den spezifischen Anforderungen der betroffenen Person.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 65 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt EUR 192,00 pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 95 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt 354,00 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 120 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt 551,60 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 160 Stunden pro Monat.

Die Leistung beträgt 827,10 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn:
ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

Die Leistung beträgt 1.123,50 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn:
zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

Die Leistung beträgt 1.568,90 EUR pro Monat.

Erforderlicher Pflegebedarf: mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn:
keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.

Die Leistung beträgt 2.061,80 EUR pro Monat.

Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und ist steuer- und beitragsfrei. Jede Person mit Wohnsitz in Österreich kann Pflegegeld beantragen. Wichtig zu beachten ist, dass für den Bezug von Pflegegeld weder eine Erwerbstätigkeit noch ein bestimmtes Einkommen erforderlich sind. Das Pflegegeld wird auf der Grundlage der Beurteilung des Pflegebedarfs bewilligt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Pflegegeldstufe, zu der die Person eingestuft wird, und hängt vom Ausmaß des ständigen Pflegebedarfs ab.

Wenn Sie Pflege und Betreuung im Alltag benötigen, können Sie sich gerne an MCare wenden, um mehr über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld zu erfahren. Das Pflegegeld ist eine wichtige Hilfe für diejenigen, die Unterstützung im Alltag benötigen und kann die Lebensqualität der Personen und ihrer Angehörigen erheblich verbessern.

Wenn Sie erfahren möchten, welche Pflegeldstufe Ihnen möglicherweise zusteht, können Sie unseren kostenlosen Pflegegeld-Rechner ausfüllen. Unser Team hilft Ihnen gerne bei der Ermittlung Ihrer Pflegegeldstufe und versorgt Sie mit allen nötigen fachlichen Informationen.

Anspruch auf Pflegegeld in Österreich: Voraussetzungen und Leistungsumfang

Anspruch auf Pflegegeld haben alle in Österreich wohnhaften Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Diese Geldunterstützung ist für alle gedacht, die Hilfe bei täglichen Aktivitäten benötigen und auf fremde Unterstützung angewiesen sind. Dazu gehören ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit schweren Erkrankungen.

Um Anspruch auf Pflegegeld zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag zu stellen und sich einer fachkundigen Begutachtung zu unterziehen. Diese Begutachtung dient der Feststellung des Pflegebedarfs und der Höhe der zu gewährenden Stufe. Die Bewertung erfolgt anhand der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Person sowie anhand des Tagesablaufs und der Pflegebedürftigkeit.

Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegegeld in Österreich ist ein ständiger Pflegebedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen, seelischen oder sensorischen Beeinträchtigung, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und in einem Mindestausmaß von mehr als 65 Stunden im Monat, sowie ein überwiegender Aufenthalt in Österreich, wobei teilweise auch ein Aufenthalt in der EU und der Schweiz möglich ist. Gesetzlich zuständig für das Genehmigungsverfahren und die Festsetzung der Pflegegeldhöhe ist die zuständige österreichische Pensionsversicherung, teilweise mit bestimmten Ausnahmen. Dies kann insbesondere für Menschen mit ausländischer Herkunft recht aufwändig sein und ist situationsabhängig. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben, das Recht auf Pflegegeld geltend machen können.

Kurz gesagt, das Pflegegeld ist eine wichtige Säule der sozialen Unterstützung in Österreich für diejenigen, die Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten benötigen. Anspruchsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und in Österreich lebenden Personen unter bestimmten Voraussetzungen in Bezug auf die Versicherungszuständigkeit und die Qualität des Wohnsitzes. Zur Feststellung der Pflegegeldstufe und der Höhe der Leistung erfolgt eine fachliche Begutachtung, auf dessen Grundlage die Entscheidung getroffen wird.

Pflegegeld in Österreich: Anspruch unabhängig von spezifischen Krankheiten

Pflegegeld wird in Österreich nicht nur bei bestimmten Krankheiten gewährt, sondern bemisst sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Gesundheit und der Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung alltäglicher Verrichtungen. Menschen mit verschiedenen Krankheiten oder Leiden, darunter Behinderungen, psychische Störungen, Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose und andere, haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens nicht selbstständig ausführen können. Dazu gehören u.a. die Nahrungsaufnahme, das Anziehen, die Körperpflege, Verrichtung der Notdurft und Inkontinenzversorgung, die Bewegung und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und notwendiger Wege.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass es keine einheitliche Auflistung der Krankheiten gibt, für die das Pflegegeld bezogen wird, sondern die Bemessung anhand der individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse jeder Person erfolgt. Wenn Sie oder Ihre Angehörige an einer bestimmten Krankheit oder einem bestimmten Zustand leiden, der die Fähigkeit zur Selbstständigkeit beeinträchtigt, können Sie sich an MCare wenden, um Informationen über das Verfahren und die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld zu erhalten. Sie können auch unseren online Pflegegeld-Rechner ausfüllen, um mehr über das Antrags- und Bewertungsverfahren zu erfahren.

Kombination von Pflegegeld mit anderen Pflegeformen: Eine umfassende Betreuung für pflegebedürftige Personen

Pflegegeld kann natürlich mit anderen Pflegeformen kombiniert werden. Neben dem Pflegegeld gibt es eine Reihe weiterer Förderungen und Dienste, die Menschen unterstützen, die sich um andere kümmern. Viele dieser Programme und Leistungen können zusammen mit dem Pflegegeld für eine umfassende Betreuung genutzt werden.

Beispielsweise kann eine Person, die Pflegegeld bezieht, Tagespflegeleistungen in Anspruch nehmen oder sich von einem anderen Familienmitglied oder einem professionellen Dienstleister zu Hause pflegen lassen. Eine Person, die Pflegegeld bezieht, kann beispielsweise auch die Förderung für 24-Stunden-Betreuung erhalten, die von MCare organisiert wird. Ferner können wir Sie auch bei der Organisation von weiteren Formen der Hilfe für pflegebedürftige Menschen unterstützen, wie z.B. Wohnungsadaptierung, Essenslieferung, Hilfsmittel, Medikamentenversorgung, Transportdienste usw. Wir beraten Sie gerne und individuell über verschiedene Möglichkeiten der maßgeschneiderten Pflege und Betreuung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die einzelnen Förderungsbedingungen und Kosten verschiedener Modelle und Dienste je nach Ausmaß des Pflegebedarfs und der Region, in der eine Person lebt, unterschiedlich sein können. Deswegen können Sie uns für weitere Informationen am besten über das Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren.

Übersicht über die Höhe des Pflegegeldes in Österreich nach Kategorien im Jahr 2024

Das Pflegegeld in Österreich richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung von Alltagstätigkeiten. Beim Pflegegeld gibt es sieben Stufen, von der niedrigsten (Stufe 1) bis zur höchsten (Stufe 7), und die Entscheidung, welche Stufe einer Person bewilligt wird, wird auf der Grundlage einer Fachbegutachtung getroffen.

Die Höhe des Pflegegeldes für jede Stufe ist vorgeschrieben und wird regelmäßig angepasst. Aktuell betragen die Pflegegeldstufen in Österreich für das Jahr 2024 wie folgt:

Stufe 1: 192,00 EUR monatlich
Stufe 2: 354,00 EUR monatlich
Stufe 3: 551,60 EUR monatlich
Stufe 4: 827,10 EUR monatlich
Stufe 5: 1.123,50 EUR monatlich
Stufe 6: 1.568,90 EUR monatlich
Stufe 7: 2.061,80 EUR monatlich

Diese Beträge werden jeden Monat im Nachhinein direkt auf das Konto des Pflegegeldwerbers ausgezahlt.
Die Höhe der Pflegegeldstufe kann durch die Änderung des Zustands und des Pflegebedarfs neu bemessen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn festgestellt wird, dass die Person die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld nicht erfüllt oder das Geld nicht zweckgemäß verwendet wird.

Mit unserem kostenlosen Pflegegeld-Rechner können Sie die Höhe Ihrer möglichen Pflegegeldstufe sowie mehr über das Antrags- und Bewertungsverfahren erfahren.
Unterstützung für pflegende Angehörige

Unterstützung für pflegende Angehörige in Österreich: Finanzierung, Versicherung und Beratung mit MCare

Die Betreuung einer pflegebedürftigen Angehörigen kann eine schwierige Erfahrung und Belastung werden. In solchen Situationen ist eine Unterstützung und passende Informationsbereitstellung gefragt, um leichter mit der Situation umgehen zu können. Genau deswegen bietet MCare professionelle und unbürokratische Unterstützung für pflegende Angehörige in Österreich an.

Unsere Unterstützung umfasst fachliche und individuelle Beratung zu Themen aus dem Pflege- und Betreuungsbereich, aber auch zu Finanzierungs- und Versicherungsmöglichkeiten, wie Pflegekarenzgeld, Anspruch auf kostenlose Pensions- und Krankenversicherung, Kurzzeitpflege, Förderungen zur 24-Stunden-Betreuung und psychologische Betreuung bei Belastung. Unsere Ziele sind, unseren Klienten und Klientinnen passende Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die sie zur Bewältigung der Situation benötigen, um die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen weniger belastend zu gestalten und Konfliktpotenzial zu reduzieren.

Mit MCare werden die pflegende Angehörige nicht allein in ihrer Situation gelassen. Unser Expertenteam ist hier, um Sie zu unterstützen, alle Fragen zu beantworten und nützliche Informationen und Angebote bereitzustellen, um die bestmögliche Pflegeerfahrung für Ihren Angehörigen zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie MCare Ihnen helfen kann.

Beantragung von Pflegegeld und Ablauf der Pflegegeldeinstufung: Informationen und Unterstützung mit MCare

Pflegegeld wird mit einem Antragsformular beantragt. Jede Person, die sich für unsere Beratung zu den Möglichkeiten des Bezugs von Pflegegeld entscheidet, erhält das Antragsformular direkt von unseren Beratern. Wir kommen zu Ihnen und klären in einem strukturierten Beratungsgespräch, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen bzw. worauf Sie achten müssen, um den tatsächlichen Pflegebedarf erfolgreich geltend machen zu können. Sie bekommen von uns die Dokumentationsvorlage, die Sie für Dokumentation und Beweissicherung des notwendigen Pflegebedarfs verwenden können. Wenn Sie zusätzliche Befunde oder Unterlagen benötigen, steht Ihnen unser Team während des gesamten Prozesses zur Verfügung. Unser Ziel bei MCare ist es, den Prozess der Beantragung von Pflegegeld für unsere Kunden so einfach wie möglich zu gestalten. Dazu gehören die Bereitstellung aller notwendigen Informationen und die Unterstützung bei jedem Schritt des Antragsverfahrens.

Das Gutachten wird von der zuständigen Stelle durchgeführt und beinhaltet den Besuch einer bevollmächtigten Pflegefachkraft oder eines Arztes/Ärztin in der gewohnten Umgebung der antragstellenden Person. Während des Besuchs wird die Person, die Pflegegeld beantragt, untersucht, und die Beurteilung basiert auf Kriterien wie die Fähigkeit, grundlegende Lebensaktivitäten selbständig auszuführen, fremde Unterstützung und andere ähnliche Faktoren. Auf persönlichen Wunsch sollte bei der Untersuchung die Anwesenheit einer Vertrauensperson ermöglicht werden, die Angaben zur Pflegesituation machen kann. Während der Begutachtung sollten auch Informationen vom Pflegepersonal und die Pflegedokumentation berücksichtigt werden.

Nach der Begutachtung reicht der Gutachter oder die Gutachterin einen Bericht an die zuständige Stelle ein. Diese entscheidet über die Bewilligung und Höhe des Pflegegeldes. Die Entscheidung über die Pflegegeldstufe wird von dem zuständigen Träger aufgrund der festgelegten Kriterien sowie des Zustands und des Pflegebedarfs festgelegt.

Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit der Berufung beim zuständigen Gericht. Wer Widerspruch einlegen will, sollte dies innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Entscheidung tun und darlegen, warum die Überzeugung besteht, Pflegegeld erhalten zu müssen. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden, am besten zusammen mit Unterlagen, die die Pflegebedürftigkeit belegen. Nach der Berufung wird eine Neubewertung durchgeführt und das Gericht trifft eine endgültige Entscheidung.

Kurz gesagt, der Antrag auf Pflegegeld kann am besten über ein passendes Formular erfolgen. Danach erfolgt ein Gutachten durch eine medizinische oder pflegerische Fachkraft. Die zuständige Stelle entscheidet über die Stufe des Pflegegeldes. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit der Berufung und Neubewertung.

MCare unterstützt Sie bei der Beantragung des Pflegegeldes. Unsere Fachberater geben Ihnen alle nötigen Informationen und helfen Ihnen beim Sammeln von Unterlagen. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihr Antrag auf Pflegegeld so erfolgreich und treffsicher wie möglich ist. Unser Team leitet Sie durch den gesamten Prozess, vom Ausfüllen des Antragsformulars, über das Sammeln aller erforderlichen Dokumente und bis zum Ende eines möglichen Klageverfahrens. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.

MCare verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Betreuung in der Pflegegeldeinstufung und ist bestrebt, Sie optimal zu betreuen und zu unterstützen. Unsere Berater werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse und Rechte vollständig erfüllt werden. Mit unserer Expertise und unserem Wissen können Sie sicher sein, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation erhalten.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben oder über einen Pflegegeldantrag nachdenken, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere erfahrenen Fachexperten bieten Ihnen professionelle Beratung und unbürokratische Unterstützung, die Sie benötigen. Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle und wir setzen uns ein, dass Sie die für Ihre Situation richtige Pflegegeldstufe erhalten.

Mit unserem kostenlosen Pflegegeld-Rechner können Sie die Höhe Ihrer möglichen Pflegegeldstufe sowie mehr über das Antrags- und Bewertungsverfahren gleich online erfahren.

Beantragung und Auszahlung von Pflegegeld in Österreich

Personen, denen in Österreich das Pflegegeld bewilligt wird, erhalten es in mehreren Schritten. Nach der Entscheidung der zuständigen Stelle erhält die Person einen Bescheid, indem die Entscheidung über die Bewilligung der Pflegegeldstufe und der Beginn der Auszahlung mitgeteilt wird. In den meisten Fällen wird der Pflegegeldbetrag gemeinsam mit der Pensionszahlung im Folgemonat auf das Bankkonto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Um den Auszahlungsprozess nicht zu verzögern, ist es wichtig, dass alle Bankkontoinformationen aktuell und korrekt sind. Wenn sich die Bankverbindung ändert, sollte die auszahlende Stelle umgehend informiert werden, um sicherzustellen, dass das Pflegegeld auf das richtige Konto überwiesen wird.

Wenn Sie Fragen zum Ablauf des Pflegegeldbezugs in Österreich haben, können Sie sich gerne für Unterstützung und Beratung an MCare wenden.

Beantragung und Berechnung von Pflegegeld in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Das Pflegegeld ist eine Leistung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in Österreich das Leben erheblich erleichtern kann. Um Pflegegeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Pflegegeld kann im Jahr 2024 zwischen 192 EUR und 2.061,80 EUR monatlich liegen.

Wenn Sie glauben, dass Ihnen Pflegegeld zusteht, sollten Sie so schnell wie möglich einen Antrag stellen. Mit dem Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige eine finanzielle Unterstützung und Zugang zu den notwendigen Leistungen, damit sie in Würde und qualitätsvoll leben können.

Wenn Sie fachliche Hilfe und professionelle Unterstützung bei der Ermittlung der Höhe des Pflegegeldes in Österreich benötigen, können Sie sich gerne an MCare wenden. Mit unserem kostenlosen Pflegegeld-Rechner können Sie die Höhe Ihrer möglichen Pflegegeldstufe sowie mehr über das Antrags- und Bewertungsverfahren gleich online erfahren.

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder unsere Telefonnummer. Unsere erfahrenen Experten informieren, beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung Ihres Pflegebedarfs und der Beantragung des Pflegegeldes.

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Das MCare-Team steht allen unseren Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörigen und Vertrauenspersonen zur Verfügung und unterstützt sie bei allen Schritten der Beantragung von Pflegegeld. Auf unserer Website und mit unserem kostenlosen Pflegegeld-Rechner können Sie sich schnell und einfach über die Voraussetzungen und die Schritte informieren, die Sie unternehmen können, um Pflegegeld zu erhalten.

Wir stellen Ihnen alles zur Verfügung, was Sie brauchen, und unterstützen Sie in allen Aspekten des Bewilligungsverfahrens, was den gesamten Prozess vereinfacht und Ihnen Zeit und Mühe erspart. MCare ist auf die individuelle Betreuung von Menschen spezialisiert. Unser Fachpersonal steht Ihnen gerne bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Pflege- und Betreuungskonzepte zur Verfügung.

Wenn Sie sich für MCare entscheiden, erhalten Sie eine individuelle Unterstützung in allen Phasen der Gesundheits- und Sozialversorgung. Wir sind unabhängig und können Ihnen ein Gesamtbild anbieten, einschließlich Organisation, Koordination und Qualitätssicherung des gesamten Pflege- und Betreuungsprozesses. Zusammen können wir eine kompetente Lösung und zuverlässige Antworten auf Ihre individuellen Fragen finden.

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