Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MCare e.U - Fassung Oktober 2021, gültig ab 01.10.2021

1. Allgemeines
1. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Geschäftsverhältnis zwischen MCare e.U. und des Vertragspartners (im folgenden Auftragsgeber oder AG), sowie die Rechten und Pflichten, welche in Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch MCare e.U. entstehen. Die Annahme einer Leistungserbringung behält sich MCare e.U. ausdrücklich vor.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Betreuungsauftrag mit der Angabe von der Art und Preis der Leistung sind die Grundlage des Geschäftsverhältnisses zwischen MCare e.U. und dem AG.

4. Die Vertragspartner aus dem Punkt 1.2. sind:

a) Die durch bestimmte Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zu betreuende Person (Privatklienten);
b) Eine andere Person zugunsten der zu betreuenden Person (z.B. Angehöriger, Vertrauensperson, Sachwalter);
c) Anbieter von diversen Dienstleistungen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, insbesondere Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes, Angehörige des Medizinisch-technischen Dienstes, Personenbetreuer, Sozialarbeiter, sowie Krankenanstalten und andere Organisationen und Institutionen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich.
d) Andere Personen und Organisationen, die an der Betreuung von der zu betreuenden Person Interesse haben.

5. Die Dienstleistungen aus dem Punkt 1.2. sind:

a) Beratungsgespräch - die Beratung über diversen Dienstleistungen und Versorgungsprozessen im Gesundheits- und Sozialbereich. Das Beratungsgespräch ist kostenpflichtig und wird stundenweise verrechnet.
b) Start - die Planung und die Organisation von bestimmten Dienstleistungen aus Gesundheits- und Sozialversorgung, sowie die Vermittlung und Namhaftmachen von Personen, Organisationen und Institutionen, die zur Ausübung bestimmten Gesundheits- und Sozialdienstleistungen berechtigt sind. Die Dienstleistung von MCare e.U. endet mit der Zusage der Betreuung durch den beauftragten externen Anbieter.
c) Plus - eine laufende Überprüfung den in Anspruch genommenen Gesundheits- und Sozialversorgungsprozessen, sowie Anpassung an die Situation und Bedarf von der zu betreuenden Person.
d) Darüber hinaus können AG und MCare e.U. weitere Leistungen zur Betreuung von der zu betreuenden Person schriftlich vereinbaren. Die Annahme eines derartigen Auftrages behält sich MCare e.U. ausdrücklich vor.
e) Ein zusätzlicher, anfallender Stundenbedarf bei Notfällen oder anderen, aktuellen, nicht vereinbarten Anlässen gilt im notwendigen Ausmaß ausdrücklich als vereinbart und berechtigt MCare e.U. den anfallenden Stunden laut Stundensatz für das Beratungsgespräch zu verrechnen. Insbesondere bei: Einsatz von Rettung und Notarzt; Türöffnung durch Einsatzkräfte oder Schlüsseldienst; Verschiebung eines vereinbarten Hausbesuches; Todesfall eines AG.

2. Kosten
1. MCare e.U. hat den Anspruch auf vollständige Bezahlung der vereinbarten Betreuungskosten durch die zu betreuende Person oder eine sonstige Person oder Organisation, die sich für die Kostenübernahme bereit erklärt hat.

2. Die Rechnungen werden nach durchgeführten Leistungen elektronisch erstellt und verschickt.

3. MCare e.U. ist nicht verpflichtet die Angelegenheiten der Geldgebarung zu übernehmen. Für den Fall, dass die Erledigungen in Geldangelegenheiten übernommen werden, ist darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die jederzeit kündbar ist.

4. Die Zahlungen an MCare e.U. für die treuhändige Abwicklung von Drittleistungen sind jeweils für einen Monat im Voraus zu bezahlen. Die Bezahlung an Dritte erfolgt für den Klienten treuhändig und kann erst nach Erhalt der Zahlung von MCare e.U. an Dritte weitergeleitet werden. MCare e.U.

5. Die Kosten für Pflegehilfsmittel können von MCare e.U. im Sonderfall zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


6. Eine Stornierung des gemeinsam vereinbarten Termins bis zur 3 Tage vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei Stornierungen zwischen 3 und 1 Tag vor dem vereinbarten Termin werden 50% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des vereinbarten Termins werden 100% des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verrechnet. MCare e.U. kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (wie z.B. Notfall, akute Erkrankung usw.) auf Verrechnung der Stornogebühr verzichten.

3. Kündigung
1. Die Leistungen Beratungsgespräch (Punkt 1.5.a) und Start (Punkt 1.5.b) sind einzeln buchbar und bedürfen keine Kündigung.

2. Die Leistung Plus (Punkt 1.5.c) kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.

3. Im Todesfall der zu betreuenden Person endet der Vertrag mit Kenntnis des Todes durch MCare e.U zum Monatsletzten auch ohne Kündigung.

4. Der Vertrag kann von MCare e.U. und von AG bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich aufgelöst werden.

5. Ein wichtiger Grund i.S.d. Pkt. 3.4. liegt vor, wenn

a) MCare e.U. den Betrieb einstellt oder wesentlich einschränkt;
b) sich der Zustand der zu betreuenden Person so verändert, dass die Betreuung nicht mehr durchgeführt werden kann;
c) die zu betreuende Person oder sonstige mit ihr in einem Naheverhältnis stehende Person die Erbringung von Dienstleistungen oder Betrieb von MCare e.U. stört oder behindert, insbesondere wenn die gesetzlichen Vorgaben oder fachlich anerkannte Standards in der Pflege und Betreuung nicht eingehalten werden können, sowie wenn schwerwiegende Konflikte vorliegen;
d) wenn das Umfeld der zu betreuenden Person oder des AG die Erbringung der Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität nicht ermöglicht, insbesondere wenn die Gesundheit durch z.B. Haustiere oder durch bauliche Gegebenheiten gefährdet wird;
e) wenn der AG der offenen Forderung trotz einer Mahnung nicht nachkommt;

4. Dokumentation
1. MCare e.U ist berechtigt und gesetzlich verpflichtet eine Dokumentation entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu führen und zu verwahren.

2. MCare e.U. ist berechtigt und gesetzlich verpflichtet weiteren mit der Betreuung, Pflege und Behandlung befassten Personen oder Einrichtungen Einsicht in die Dokumentation zu gewähren.

3. Mitarbeiter von MCare e.U. sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, ausgenommen bei gesetzlicher Auskunft- und Meldepflicht.

5. Datenschütz
1. Die zu betreuende Person ist einverstanden, dass seine personenbezogenen und sensiblen Daten automationsunterstützt von MCare e.U. ermittelt, gespeichert, verarbeitet und nur in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten an Dritte weitergegeben werden.

2. Die zu betreuende Person ist verpflichtet dem MCare e.U. die für die Erbringung von Leistungen erforderlichen und zweckmäßigen Informationen über seiner gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Situation mitzuteilen, sowie laufende Änderungen unverzüglich und unaufgefordert bekannt zu geben.

3. Die zu betreuende Person stimmt der Erteilung der für die Erbringung von Leistungen erforderlichen Informationen durch behandelnde Ärzte oder durch sonstige mit der Betreuung beauftragte Personen direkt an MCare e.U. zu.

4. Der AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass Aufnahmen oder Überwachung von Mitarbeiter von MCare e.U. ausgeschlossen sind. MCare e.U. behält sich ausdrücklich vor, für den Fall unzulässiger technischer Überwachung die entsprechenden Anzeigen bzw. Mitteilungen an die zuständigen Gerichte und Behörden zu erstatten, sowie Schadenersatzansprüchen geltend zu machen.

5. Der AG ist zur Kontaktaufnahme auch zu Informations- und Werbezwecken per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gem. § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt. Der AG erklärt sich einverstanden, dass er mittels E-Mail, Telefon und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln von MCare e.U. kontaktiert werden darf. Eine Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Dritte (ausgenommen Punkt 5.1.) ist untersagt. Die Daten dürfen nicht für Werbezwecke von anderen Stellen verwendet werden.

6. Haftung
1. MCare e.U. erbringt die Leistungen nach bestem Wissen, aber kann keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.

2. MCare e.U. übernimmt keinerlei Haftungen für das Verhalten und Betreuungsergebnis der vermittelten Personen, Organisationen und Institutionen, sowie keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb einer bestimmten Frist.

3. Haftungsansprüche gegenüber MCare e.U., welche sich auf unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und Leistungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens MCare e.U. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

7. Sonstiges
1. Änderungen und/oder Ergänzungen des umseitigen Betreuungsauftrages sowie der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Abschnitte des Betreuungsauftrages sowie ABG ´s berührt die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

3. Erfüllungsort ist Wien. Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechtes vereinbart
 

Über uns

MCare ist Ihr unabhängiger Partner für
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Pflege und Betreuung.

Wir bieten eine individuelle Beratung und professionelle Organisation
von Pflege und Betreuungsleistungen, sowie eine laufende
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